Bitte beachten!

  • 1. Krankmeldung und Abwesenheit                                                                                             Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Schule kommen kann, teilen Sie uns dies bitte bis spätestens 8:30 Uhr mit. Die gemeinsame Fürsorgepflicht bedingt eine Mitteilung Ihrerseits über das Fehlen Ihres Kindes am ersten Fehltag vor Unterrichtsbeginn schriftlich, telefonisch 07402 7918 oder per Fax  07402 910476. Nur so können wir sicher sein, dass Ihr Kind lückenlos betreut wird. Die Schule ist ab 7:00 Uhr erreichbar. Bitte keine Meldung per E-Mail.
  • 2. Hausaufgaben                                                                                                Hausaufgaben dienen der Übung und Vertiefung der Unterrichtsinhalte. Deswegen legen wir großen Wert darauf, dass die Kinder die Aufgaben alleine bewältigen. Von Ihnen als Eltern wünschen wir uns, dass Sie die Arbeit Ihres Kindes interessiert würdigen. Sie können Ihre Kinder darin unterstützen konzentriert und sorgfältig zu arbeiten, indem Sie entsprechende Rahmenbedingungen schaffen und Ihr Kind in Alltagssituationen ermutigen bereits Erlerntes anzuwenden. Sollte bei den Hausaufgaben eine Aufgabe auftauchen, die Ihr Kind überfordert, kann es diese überspringen und am Folgetag mit der Lehrerin besprechen.
  • 3. Schüler-Fahrkarten
    Auch in diesem Schuljahr ist das Mitführen der Schüler-Fahrkarten nicht erforderlich. Verwahren sie die Fahrkarten zu Hause gut, da es nicht ausgeschlossen ist, dass der Nachweis verlangt wird. Bei Verlust der Karte ist eine Ersatzgebühr von 10 € zu entrichten.
  • 4. Sprechstunden
    Entnehmen Sie diese Termine unseren Lehrersprechstunden.
  • 5. Weitergabe von Telefon-Nummern
    Den Klasseneltern stellen wir auf Wunsch die Telefon-Nummern und Adressen der Klasse zur Verfügung, welche Sie uns bei der Schulanmeldung mitgeteilt haben, da es sich dabei überwiegend um öffentliche Daten aus zugänglichen Telefonbüchern handelt. So können sich alle Eltern der Klasse untereinander gut erreichen.Falls Sie dies nicht wünschen oder sich Ihre Kontaktdaten ändern, bitte ich um Rückmeldung.
  • 6. Hausaufgaben-Betreuung und Kernzeitenbetreuung
  • 7. Kleidung und Schulsachen kennzeichnen
    Sehr wichtig ist das Kennzeichnen der persönlichen Dinge. Häufig werden Sachen "gestohlen" gemeldet, obwohl diese sehr wohl vorhanden sind. Sie werden von den Kindern nur nicht wieder erkannt. Fundstücke gehören deshalb sehr häufig "niemand". Markieren Sie bitte auffällig alle Kleidungsstücke und Gegenstände und machen Sie diese Ihrem Kind erkenntlich! - gerade vor dem Winter mit Mütze, Schal, Handschuhen...!  Dies gilt ganz besonders für Vesperdosen, die täglich liegen bleiben und nicht mehr zugeordnet werden können.
    Beachten Sie bei Verlust den Fundsachen-Schrank im Eingang der Schule. Dort werden alle aufgefundenen Sachen zusammengetragen.
  • 8. Sport-Unterricht
    Bitte geben Sie beim Sport-Unterricht keine Getränke mit. Immer wieder gibt es durch ausgelaufene Getränkebehälter erhebliche Verschmutzung in den Umkleide-Räumen. In den Klassenzimmern steht den Kinder nach dem Sport ausreichend Mineralwasser zur Verfügung. Schmuck ist beim Sport eine Gefahrenquelle. Vermeiden Sie ihn bitte an den Sport-Tagen. Häufig werden Uhren, Kettchen, Ringe, Ohrringe u.s.w. verloren oder vergessen.
    Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen am Sport- oder am Schwimmunterricht in der 1. Stunde nicht teilnehmen können, haben wegen der „Gleichbehandlung“ dennoch Anwesenheitspflicht. Zudem benötigt die Lehrkraft eine schriftliche Entschuldigung, um Missverständnisse zu vermeiden. Der Elternbeirat hat sich sehr intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt und diese Festlegung letztlich getroffen.
  • 9. Pünktlichkeit an Schule und Bushaltestelle
    Häufig ist zu beobachten, dass Schüler viel zu früh zur Bushaltestelle und zur Schule kommen und für viel Unruhe sorgen. Bitte versuchen Sie, Ihre Kinder “rechtzeitig” (5 Minuten zuvor) loszuschicken. Zu früh ist dabei genau so schlecht wie zu spät. Das Schulgebäude öffnet 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn. Zur ersten Unterrichtsstunde um 7:15 Uhr und zur zweiten Stunde um 8:05 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt übernehmen Lehrkräfte die Aufsicht über ausgewiesene Aufsichtsbereiche. Vorher werden die Schülerinnen und Schüler nicht beaufsichtigt. Bitte unterstützen Sie die Schule mit Hinweisen und Aufklärung auf angemessenes Verhalten an den Haltestellen.                                       
  • 10. Beurlaubung von Schülern
    Eine Beurlaubung vom Unterricht ist nur in begründeten Fällen möglich und muss von den Eltern spätestens drei Tage vor der angestrebten Beurlaubung beantragt werden. Klassenlehrer können Beurlaubungen bis zu zwei Schultagen vornehmen. Längere Beurlaubungen kann nur die Schulleitung genehmigen.                                                              Die Anträge auf Beurlaubung von Schülern haben in den zurückliegenden Jahren deutlich zugenommen. Sie sind sicher nicht immer zu vermeiden, aber es muss der strenge Maßstab angelegt werden, den der Gesetzesgeber vorschreibt. So zählt § 4 (3) 9. der Schulbesuchsverordnung in eindeutiger Weise die anzuerkennenden persönlichen Gründe auf:  Eheschließung der Geschwister, Hochzeitsjubiläen der Erziehungsberechtigten, Todesfall in der Familie oder Wohnungswechsel. Urlaubstage gehören nicht dazu!
  • 11. Läuse und Warzen
    Leider sind Läuse und Warzen trotz aller Sorgfalt und Reinhaltung nicht auszuschließen. Die Möglichkeiten zur Ansteckung sind so vielfältig, dass es keinen generellen Schutz geben kann. Bitte informieren Sie die Schule umgehend über einen Befall. Das ist nichts Ehrenrühriges und kann jedem im Alltag leicht passieren. Nur die rasche Mitteilung kann Ausbreitung verhindern. Führen Sie bei Lausbefall die notwendige Behandlung in 3-Tages-Abständen mindestens dreimal durch, da die Nissen (Eier) durch kein Mittel abgetötet werden und erst nach dem Schlüpfen bekämpft werden können. Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Läuse nicht korrekt angegangen werden und es dadurch erneut zur Ausbreitung kommt. Halten Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse konsequent an diese Verfahrensweise, obwohl immer wieder fälschlicherweise andere vereinfachende Ratschläge verbreitet werden.

    Warzen können (müssen nicht!) ansteckend sein. Bitte klären Sie dies bei Befall beim Hautarzt und informieren Sie uns. Dadurch kann viel Missmut und Verunsicherung vermieden werden
  • 12. Freiwillige Schülerversicherungen

    Bekanntlich hat das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport den mit WGV und BGV geschlossenen Gruppenversicherungsvertrag über Schüler- und Lehrerversicherungen zum Ende des Schuljahres 2018/2019 gekündigt.

    Die Gemeinde Dunningen hat als Schulträger einen Gruppenvertrag abgeschlossen und die Beiträge für alle Kinder der Grundschule übernommen. Somit sind alle Kinder der Grundschule über die Gemeinde mit der sogenannten 1€-Schüler-Zusatzversicherung versichert. Diese Schüler-Zusatzversicherung besteht aus drei Bausteinen: Haftpflichtversicherung (Deckt Schäden ab, die der Schüler im Zusammenhang mit dem Schulbesuch Dritten zufügt, sofern anderweitiger Haftpflichtversicherungsschutz nicht besteht. Sie reguliert berechtigte Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.), die Unfallversicherung (Bietet Leistungen bei Unfällen, die sich im Rahmen des Schulbesuchs ereignen, bei denen der gesetzliche Unfallversicherer jedoch nicht leistungspflichtig ist), Sachschadenversicherung (Deckt Schäden an Sachen, die bei Unfall oder unfallähnlichem Ereignis im Rahmen des Schulbesuchs beschädigt oder zerstört werden. Weitgehender Schutz besteht für Schäden an Brillen, Kontaktlinsen, Zahnspangen und Hörgeräten, die im Sportunterricht getragen wurden: Solche Schäden sind auch dann versichert, wenn kein Unfall oder unfallähnliches Ereignis vorliegt). Schadensmeldungen richten Sie bitte an das Sekretariat der Grundschule. Die bisherige Möglichkeit zum Abschluss einer Garderobenversicherung entfällt.

  • 13. Ersatz bei beschädigten Schulbüchern
    Durch Beschluss der schulischen Gremien gilt weiterhin die Reglung, beschädigte Bücher  zu ersetzen: nach 1 Jahr zu 80 %,  nach 2 Jahren zu 60 % und nach 3 Jahren zu 40 % des Preises. Bitte halten Sie die Kinder zum pfleglichen Umgang an und binden Sie die Schulbücher ein.
  • 14. Information gemäß § 35 Infektions-Schutzgesetz
    Nach § 35 Infektions-Schutzgesetz hat die Schule die Eltern durch ein Merkblatt zu informieren. Dieses Merkblatt haben alle Eltern der Schulneulinge erhalten. Bei Bedarf ist das Merkblatt für alle anderen Eltern und Quereinstiger jederzeit auf dem Rektorat erhältlich.
  • 15. Informationsquelle „Homepage der Schule“
    Unsere Homepage ist eine reichhaltige Informationsquelle über das gesamte Schulleben. Sie finden vom Ferienplan bis zur Schulgeschichte alle wichtigen Daten über unsere Schule. Beachten Sie bitte, dass die Angaben erst in den Herbstferien erneuert werden können.

  • Grundschule Dunningen in Seedorf
  • Sportplatzweg 9
  • 78655 Dunningen
  • 07402 7918
  • Fax: 07402 910476