Hausordnung

Schulweg

Auf dem Weg zur Schule sowie auf dem Schulgelände dürfen die Schülerinnen und Schüler (SuS) wegen möglicher Verletzungen, Beschädigungen oder Diebstahl keine Fahrgeräte benutzen ( Fahrrad, Inliner, City-Roller, Skateboards, ... ).

Betreten des Schulgebäudes

Die SuS können die Klassenräume bereits 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn betreten und begeben sich, sofern dies möglich ist, in das Klassenzimmer. Die aufsichtführende Lehrkraft schließt die entsprechenden Klassenräume auf.

Pausenhof

Der Pausenhof  umfasst die asphaltierte Fläche. Die sich anschließende Wiese bis zum Zaun des Grundstückes Holzer sowie der Sportplatz erweitern bei schönem Wetter die Pausenfläche. Die "Sportplatz-Ampel" regelt das Benutzen der Wiese und des Fußballfeldes. Die Ampel wird ausschließlich von den aufsichtsführenden Lehrkräften betätigt. Bewegungsspiele und Laufen auf dem Schulhof dürfen andere Kinder nicht stören oder gefährden.
Im Winter sind das Werfen von Schneebällen und das Anlegen von "Schleifbahnen" verboten.
Zum Sport- und Schwimmunterricht stellen sich die SuS am letzten Dachträger (Durchgang Hauptgebäude - Pavillon) auf.

Große Pause

Während der großen Pause verlassen alle SuS unverzüglich die Unterrichtsräume; die jeweilige Lehrkraft ist dafür verantwortlich. Zwei Lehrkräfte führen Aufsicht während der großen Pause. Bleibt eine Klasse im Schulhaus, hat die Lehrkraft, die diese Anordnung trifft, die Aufsicht über diese Klasse zu führen. SuS der Klassenstufe 4 kontrollieren die Klassenzimmer und geben Spielgeräte aus, die pfleglich zu behandeln sind. Ballspiele sind nur auf den Grünflächen erlaubt. Nach der großen Pause räumen die Kinder des "Häuschen-Dienstes" die Spielgeräte auf, sofern diese noch auf dem Schulhof liegen. Die Kinder der Klasse 3 haben Postdienst. Die Kinder der Klasse 2 räumen nach der großen Pause den Müll auf dem Schulhof auf.

Schulhaus

Grundsätzlich sind das Rennen und alles, was andere stören oder gefährden könnte, auf den Gängen untersagt. Die SuS sollten im Treppenhaus und in den Gängen die rechte Seite einhalten. Die SuS haben ohne Anweisung keinen Zutritt zu Rektorat, Lehrerzimmer, Lehrmittelraum, Bühne und Keller. Nach Unterrichtsschluss sorgt die zuständige Lehrkraft dafür, dass die Kinder ordnungsgemäß (Bekleidung, Sportsachen, ...) die Schulgebäude verlassen. Alle liegengebliebenen Dinge werden im Fundsachenschrank ausgestellt. Nach Unterrichtsschluss schließt die jeweilige Lehrkraft den Klassenraum ab.

Busaufsicht

Die SuS dürfen nicht vor dem Läuten der Glocke entlassen werden. Die aufsichtführende Lehrkraft hat frühzeitig und bis zur Abfahrt der Busse anwesend zu sein. Auf dem Weg zwischen Bushaltestelle und Schule benutzen die SuS den Gehweg. Rennen und Schubsen ist nicht erlaubt. Wenn der Bus noch nicht da ist, stellen sich die SuS in Schlangen an den entsprechenden Einstiegsplätzen hinter der Sicherheitslinie auf und warten auf das Zeichen zum Einsteigen. Steht der Bus bereit, steigen die SuS der Klasse 1 zuerst ein.

Sporthalle/Schwimmhalle

Das Betreten der Sporthalle ist nur mit Sportschuhen, die keine Striche auf dem Boden hinterlassen können, gestattet. Turnschuhe, die auch auf der Straße getragen werden, gelten als Straßenschuhe. Beim Sportunterricht ist besondere Sportkleidung erforderlich und sollte anschließend gewechselt werden. Beim Schwimmunterricht besteht Duschpflicht. Das Abtrocknen muss in der Schwimmhalle erfolgen, um Nässe und Rutschgefahr in Gängen und Umkleideräumen zu vermeiden. Beim Sportunterricht sind Kaugummis und Schmuck wegen der Unfallgefahr nicht gestattet. In den Umkleideräumen sind Essen und Getränke verboten.

Hausaufgaben-Regelung

Hausaufgaben können an allen Unterrichtstagen gegeben werden. Die Dauer orientiert sich an einer durchschnittlichen Bearbeitungsdauer in Klassenstufe 1 & 2 von 30 Minuten, in Klassenstufe 3 an 45 Minuten und in Klassenstufe 4 an 60 Minuten.

Anwesenheit (Präsenzpflicht) im Sportunterricht auch bei Nicht-Teilnahme

"Kranke" SuS besuchen den Unterricht nicht. Eine Differenzierung von Fächern gibt es nicht. Somit sind die Kinder für alle Fächer auch in der 1. Stunde anwesend oder den ganzen Tag krank. Um negativen und "ansteckenden" Vorbildern vorzubeugen, wird mit großer Mehrheit des Elternbeirates die Präsenz der Kinder auch im Sport-Unterricht aus Solidarität gefordert, auch wenn diese am eigentlichen Sportgeschehen nicht teilnehmen. Ausnahmen werden vorab mit Schulleitung oder Klassen-/Fachlehrer abgesprochen. Die Regelung wird zum Schuljahrbeginn 2009/10 bekannt gemacht und angewandt.

Handy-Regelung

Auf dem Schulgelände ist SuS die Handy-Nutzung untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird das abgenommene Handy am Unterrichtsende wieder ausgehändigt.

  • Grundschule Dunningen in Seedorf
  • Sportplatzweg 9
  • 78655 Dunningen
  • 07402 7918
  • Fax: 07402 910476